Diese Regelungen stehen im Pflegeversicherungsgesetz, das im Schriftverkehr mit Behörden als „Sozialgesetzbuch 11. Buch" oder SGB XI zitiert wird.
Es wurde 1994 beschlossen und 1995 (für stationäre Pflege am 1. Juli 1996) in Kraft gesetzt, gewährt jedoch auch solchen Personen die gesetzlichen Leistungen, die vor Inkrafttreten aus dem Berufsleben ausgeschieden sind und daher niemals Beiträge in die PV eingezahlt haben.
Bei den Landratsämtern oder beim Bundesministerium für Gesundheit sind kostenlose Broschüren erhältlich, die die - komplizierten - Regelungen gut verständlich darstellen.
Pflege Wohnung Typ A-D
Einmalig an der Ostsee sind unsere Pflegeappartements. Sie bestehen aus kleinen Wohnungen, welche dem Seniorenwohnen sehr ähnlich sind. Der Vorteil dabei ist, dass Sie jede dieser Wohnungen als Wohnung selbst einrichten können. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie bei steigender Pflegebedürftigkeit weiterhin in dieser Wohnung wohnen bleiben.
Wir stellen Ihnen hier unsere Pflegeappartements vor:
Wohnungstyp A + B als Doppelzimmer (ohne EZ Zuschlag),
als Einzelzimmer (mit EZ Zuschlag):
2-Zimmer WE, bestehend aus einem großen Zimmer, einem kleinen Zimmer, einem Vorflur mit großem Einbauschrank und einem innenliegenden Bad/WC. Zum großen Zimmer gehört eine kleine Terrasse oder ein kleiner Balkon. Es besteht die Möglichkeit das kleine oder große Zimmer zu mieten/ zu belegen. Die Nutzung von Flur und Bad erfolgt dann durch die Bewohner gemeinschaftlich.
Großes Zimmer: 1,95m x 1,90m = 3,71m²
4,74m x 3,68m = 17,44m²
21,15m²
Kleines Zimmer: 3,68m x 3,42m = 12,59m²
Vorflur: 2,89m x 1,05m = 3,03m²
Bad/WC 1,84m x 1,58m = 2,91m²
Insgesamt ca. 39,68m²
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Wohnungstyp C als Doppelzimmer (ohne EZ Zuschlag),
als Einzelzimmer (mit EZ Zuschlag):
1,0 Zimmer Appartement, bestehend aus einem großen Zimmer, einem kleinen Vorflur, sowie innenliegendem Bad/WC, z. T. ist eine Pantryküche im großen Zimmer vorhanden. Zum Appartement gehört jeweils ein großzügiger Balkon.
Großes Zimmer: 4,47m x 3,16m = 14,13m²
5,00m x 1,84m = 9,20m²
23,33m²
Vorflur: 1,84m x 1,05m = 1,93m²
Bad/WC 1,84m x 1,58m = 2,91m²
Insgesamt ca. 28,17m²
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Wohnungstyp D als Doppelzimmer (ohne EZ Zuschlag),
als Einzelzimmer (mit EZ Zuschlag):
1,5-Zimmer WE, bestehend aus einem großen Zimmer, einem kleinen Zimmer, einem Vorflur mit großem Einbauschrank und Pantryküche sowie innenliegenden Bad/WC. Je nach Geschosslage gehört zur Wohnung ein Balkon oder eine Terrassenfläche. Es besteht die Möglichkeit das kleine oder große Zimmer zu mieten/ zu belegen. Die Nutzung von Flur und Bad erfolgen dann durch die Bewohner gemeinschaftlich.
Großes Zimmer: 4,74m x 3,42m = 16,21m²
Kleines Zimmer: 3,16m x 2,11m = 6,67m²
Vorflur: 3,42m x 1,58m = 5,40m²
Bad/WC 1,84m x 1,58m = 2,91m²
Insgesamt ca. 31,19m²
Eine Besichtigung vor Ort ist nach terminlicher Absprache möglich.
Ja, Haustiere sind grundsätzlich erlaubt. Generell muss die Versorgung sicher gestellt werden. Wir beraten Sie gerne.
Ja. Es gibt regelmäßige Angebote der Beschäftigungsbetreuung, so z.B. Basteln, Malen, Gedächtnistraining, körperliche Mobilisierung, Aktivierungen, begleitete Spaziergänge, themenzentrierte Gesprächsrunden und vieles mehr. Jahreszeitliche Feste und Geburtstage unserer Bewohner sind willkommene Höhepunkte im Kalenderjahr.
Weiter runden Ausflüge in die nähere Umgebung und der Besuch eines Gottesdienstes in der Feldsteinkirche von Gleschendorf das Beschäftigungsprogramm ab.
In der Einrichtung befinden sich eine Krankengymnastikpraxis und ein Frisörsalon, deren Leistungen Sie in Anspruch nehmen können.
Sie können auch Ihren Krankengymnasten oder Frisör in Anspruch nehmen, sofern diese Sie in Ihrer Wohnung bei uns aufsuchen.
Durch schmackhafte Speisen wollen wir die Lebensqualität der Bewohner unseres Hauses sowie die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit fördern.
„Genuss ist keine Frage des Alters“
- gemäß diesem Motto bieten wir unseren Bewohnern täglich zur Mittagszeit drei Gerichte, wobei wir auf das nötige Gleichgewicht zwischen ausgewogener Ernährung mit frischen, regionalen Produkten und jahreszeitlichen Angeboten sehr viel Wert legen.
Wir erstellen einen Speiseplan, der möglichst ohne Conviniens-Produkte auskommt und dennoch moderne Vielfalt bietet.
Ja, in der vollstationären Pflege können Sie Ihre Zimmer bei uns mit eigenen Möbeln ausstatten. Wir stellen ein Pflegebett, einen Nachtschrank, Tisch und Stühle sowie einen Kleiderschrank.
Selbstverständlich können Sie Ihr eigenes Bett mitbringen, sofern das Pflegepersonal Sie darin noch nicht pflegen muss. Uns ist es wichtig, dass unserer Personal rückenschonend Pflegeleistungen an Ihnen verrichten kann.